Für Marcel: Impressum von Gewerbetreibenden auf Facebook oÄ in der Schweiz

Gewerbetreibende müssen, wenn Sie z.B. eine Präsenz auf Facebook betreiben, ein Minimum an Informationen über Ihr Geschäft als Impressum führen.

Dies gilt ab dem 1. April 2012 für die Schweiz, es geht allerdings weniger weit, als dies in Deutschland nötig ist. Die Regelung ist in Art. 3 Abs. 1 lit. s des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu finden. Diese Bestimmung besagt, dass sich derjenige unlauter verhält, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unter anderem unterlässt klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse zu machen. Mindestangaben sind Name oder Firma, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse.

Alle Details sind hier zu finden:

http://www.schulthess.com/buchshop/fachkatalog/aktuell/interview-claudia-keller-social-media die Buchempfehlungen hingegen kann man “rauchen”, die sind wohl wirklich nur etwas für Anwälte 😉

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